DKG

Qualitätsverbesserung in der Frühgeborenenversorgung

2.500 zusätzliche Pflegefachkräfte und jährlich 130 Millionen Euro zusätzlich für deren Bezahlung werden gebraucht, um die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Personalausstattungsanforderungen in den Frühgeborenenabteilungen der Krankenhäuser erfüllen zu können. Dies ist das Ergebnis einer vom Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) durchgeführten Befragung unter den Perinatalzentren. „Beides, weder das Geld noch das erforderliche qualifizierte Personal, ist derzeit verfügbar. Hier muss der Gesetzgeber durch ein gezieltes Förderprogramm helfen, ansonsten kann die hohe Qualitätsnorm, die unter anderem vorsieht, dass auf den Intensivstationen je Schicht eine Intensivpflegekraft für nur ein Frühchen zuständig ist, nicht erfüllt werden“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.

An der vom DKI durchgeführten Befragung nahmen 163 der 240 Perinatalzentren teil, was einer hohen Rücklaufquote von knapp 70 Prozent entspricht. Damit liegt mit dem Gutachten ein verlässlicher Überblick über die aktuelle Situation in der Frühgeborenenversorgung vor. Ein zentrales Ergebnis der Befragung ist, dass derzeit nur ein kleiner Teil der Krankenhäuser die Personalvorgaben der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen G-BA-Richtlinie zur Strukturqualität der Versorgung Frühgeborener erfüllen kann.

Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um die 1.365 zusätzlich benötigten Fachpflegekräfte in der pädiatrischen Intensivpflege zu qualifizieren. So sind die Mitarbeiter zur Weiterbildung zu motivieren und für die Zeit der Weiterbildung freizustellen, was zu zusätzlichen Kosten in Höhe von gut 30 Millionen Euro führt. Auch hierfür bedarf es eines entsprechenden finanziellen Ausgleichs.

Die DKG appelliert daher an den Gesetzgeber, schnellstmöglich die Refinanzierung des von der G-BA-Richtlinie verursachten Fachkräftemehrbedarfs sicherzustellen. DKG-Hauptgeschäftsführer Baum betont nochmals den dringenden Handlungsbedarf: „Vor dem Hintergrund der zum 31. Dezember 2016 auslaufenden Übergangsfrist müssen die Krankenhäuser bereits heute handeln, um die Personalvorgaben erfüllen zu können. Alleine die Ausbildung in der Kinderkrankenpflege dauert bereits drei Jahre, die anschließende pflegerische Fachweiterbildung nochmals weitere zwei Jahre. Berücksichtigt man diesen Zeithorizont, führt kein Weg daran vorbei, rechtzeitig im G-BA über eine Verlängerung der Übergangsfrist zu beraten. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte bei der Genehmigung der G-BA-Richtlinie auf die gegebenenfalls erforderliche Verlängerung der Übergangsfrist hingewiesen“.

(DKG, 27.8.2014)

Rubrik: 1. Lebensjahr

Erscheinungsdatum: 16.09.2014