DHZ 10/2006

Aufklären und ermutigen

Geburtshilfliche Eingriffe bedürfen der Aufklärung und Einwilligung, um rechtlich nicht als Körperverletzung zu gelten. Davon abgesehen stärkt es die Selbstbestimmung der Frau, wenn sie und ihr Partner in die Entscheidungen von vornherein einbezogen werden. Wie sieht das in der Praxis aus? Cordula Fischer
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!

ePaper der DHZ 10/2006 jetzt kaufen!

Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.

Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.