DHZ 10/2008

Haftungsfragen bei Schulterdystokie

Für die Schulterdystokie stehen einige Manöver zur Verfügung. Nicht alle sind aus haftungsrechtlicher Sicht unbedenklich, da dem Kind dadurch Verletzungen zugefügt werden können. Umfassend alle Schritte zu dokumentieren und die Eltern vorab – trotz angespannter Situation – in Ruhe zu informieren, ist schon aus juristischer Sicht unerlässlich. Cäcilie Fey
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