DHZ 01/2009
Fortbildung

Pflicht oder Kür?

Manche Bundesländer nehmen ihre Hebammen in die Fortbildungspflicht: 60 Stunden müssen Hebammen in Nordrhein-Westfalen alle drei Jahre nachweisen. Eine lästige Übung oder eine Weiterbildungsmöglichkeit, die Chancen eröffnet? Tara Franke
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