DHZ 09/2010

Internetrecht für Hebammen, Teil 1: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ...

Matthias Diefenbacher erklärt im ersten Teil der mehrteiligen Serie über das Internetrecht die Grundbegriffe. Worauf kommt es an, wenn eine Hebamme eine eigene Internetseite betreiben möchte? Marken- und Urheberrechte anderer sind dabei zu beachten. Und: Wie sieht es mit dem Schutz der eigenen Seite aus? Matthias Diefenbacher
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