DHZ 08/2012

Kein Fahrverbot für die Hebamme

Ein Fahrverbot nach verkehrsrechtlichen Verfehlungen – beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung – trifft besonders hart jeden, der in seinem Beruf aufs Auto angewiesen ist. Eine Straßenverkehrsbehörde in Bayern hat nun ein zunächst verhängtes einmonatiges Fahrverbot gegen eine Hebamme aufgehoben, nachdem es auf die besonderen Umstände ihrer Tätigkeit hingewiesen wurde, die Wochenbettbesuche beinhaltet. Dr. Sebastian Almer
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