DHZ 05/2014
Das ungarische Ternovsky-Urteil

Die Hausgeburt ist ein Menschenrecht

Seit 2010 garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention allen Frauen die freie Wahl des Geburtsortes. Die Mitgliedsstaaten müssen per Gesetz dafür sorgen, dass ihre Bürgerinnen tatsächlich zwischen Klinik- und Hausgeburt wählen können. Zu verdanken haben Eltern dies der ungarischen Ärztin und Hebamme Ágnes Geréb, die einige Jahre in Haft und Hausarrest zubrachte, sowie der ungarischen Mutter Anna Ternovsky, die vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg geklagt hat. Nancy Iris Stone, Dr. phil. Katharina Hartmann

Um diesen Artikel kostenlos lesen zu können, benötigen Sie das AboPlus.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.