DHZ 05/2014
Haftpflichtversicherung

Ausreichend versichert?

Eine praktizierende Hebamme ist rechtlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wo sind die Grenzen ihres Handelns, wenn kein ausreichender Schutz besteht und ein Notfall eintritt, bei dem ihre Hilfe gefordert ist? Und was, wenn es kein Versicherungsangebot mehr gibt und Eltern Hebammenhilfe suchen, die ihnen gesetzlich zusteht? Patricia Morgenthal

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