DHZ 09/2015

Krankenkassen „schützen Frauen vor sich selbst“

Werdende Eltern sollen bei Terminüberschreitung nur noch dann eine außerklinische Geburt wählen dürfen, wenn ihnen ein Arzt oder eine Ärztin die Unbedenklichkeit bescheinigt hat. So fordert es der Spitzenverband der Krankenkassen. „Würden Sie Ihren Versicherten die Kostenübernahme für eine außerklinische Geburt zukünftig verweigern, wenn sie sich ohne Konsultation eines Arztes oder einer Ärztin oder gegen deren Risikoeinschätzung dafür entscheiden?“ Auf diese Frage antworteten nur wenige Krankenkassen. Tara Franke

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