DHZ 03/2016
Asylrecht

Hebammenhilfe steht jedem zu

Viele Hebammen begleiten geflüchtete Frauen und ihre Familien. Asylbewerberinnen haben einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Die öffentlichen Leistungen, insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Welche Leistungen stehen ihnen zu und wie werden sie abgerechnet? Matthias Diefenbacher

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