DHZ 05/2016
Das Reichshebammengesetz von 1938

Verschleppte Anpassung

Das Reichshebammengesetz von 1938 wurde in der Bundesrepublik lange Zeit kaum den veränderten geburtshilflichen Rahmenbedingungen angepasst. Erste Umgestaltungen kamen erst 1954 zustande: Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern für das Hebammenwesen wurden geklärt und nationalsozialistisches Gedankengut aus dem Gesetz entfernt. Erst 1985 wurde das Hebammengesetz grundlegend überarbeitet. Dr. phil. Marion Schumann

Um diesen Artikel kostenlos lesen zu können, benötigen Sie das AboPlus.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.