DHZ 07/2018

Gutachten auf gut Glück?

Wer kann und darf die Hebammenarbeit bewerten? In gerichtlichen Verfahren treten überwiegend klinisch tätige Geburtshelfer als Sachverständige auf. Was das für freiberufliche Hebammen bedeutet, beleuchtet eine Masterthesis. Befragte ExpertInnen äußern deutliche Kritik. Frauke Storp (ehemals Wagener)

Um diesen Artikel kostenlos lesen zu können, benötigen Sie das AboPlus.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.