DHZ 08/2020
Informationspflichten der Hebamme

»In dubio pro vita«

Wenn Hebammen Geburten betreuen, läuft selten alles nach Plan. Müssen sie im Verlauf eine Intervention durchführen, sollten sie sich an das geltende Recht halten, um juristisch abgesichert zu sein. Dürfen Interventionen auch über den Kopf der Gebärenden hinweg entschieden werden? »Im Zweifel für das Leben«, ist die juristische Maßgabe, die über allem steht. Matthias Diefenbacher

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