Leseprobe: DHZ 09/2020
Gewalt unter der Geburt

Macht und Ohnmacht

Die Berichte häufen sich. Die Stimmen werden lauter. Unsere Gesellschaft und unser Gesundheitswesen haben ein Problem mit Übergriffigkeit. Vielfach berichten Frauen davon, während der Geburt gewaltvoll, respektlos, entgegen jeder Moral und des Menschenrechts behandelt worden zu sein. Medizinische Standards in Deutschland sind hoch – die soziale Intelligenz im System jedoch nicht. Was ermöglicht Gewalttaten gegen Frauen unter der Geburt? Eine Reflexion. Alessandra M. Scheede,

Dass Frauen und Familien in der Betreuung während der Geburt Gewalt erleben, ist kein Geheimnis. Betroffene verschaffen sich zunehmend Gehör. Verschiedene Initiativen unterstützen sie dabei und auch einige Institutionen fangen – noch zögerlich – damit an, das Thema Gewalt als reales Geschehen im geburtshilflichen Kontext anzuerkennen. Um das Tabu zu brechen, rief die Geburtsaktivistin Jesusa Ricoy Olariaga im Jahr 2011 die weltweite Initiative »Roses Revolution« ins Leben – mit beachtenswerter Beteiligung. Die Auswertung des Jahres 2017 ergab einen Gewaltvorwurf an 174 Geburtshilfestationen in deutschen Kliniken (Gerechte Geburt 2017).

Laut Auswertung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gab es 2016 in Deutschland 741 klinische Geburtshilfeeinrichtungen – rechnerisch wurden somit fast ein Viertel (23,5 %) der Einrichtungen allein im Rahmen der Roses-Revolution-Aktion gewaltsamer Handlungen unter der Geburt bezichtigt. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Studien mit gesicherten Zahlen zum Vorkommen von Gewalt unter der Geburt liegen derzeit nicht vor. Weltweit wurden allerdings einige qualitative Studien zum Thema durchgeführt, die auf eine hohe Frequenz von gewaltvollen Übergriffen im geburtshilflichen Alltagsgeschehen schließen lassen (de Silva et al. 2016; Bohren et al. 2014).

 

Grundlagen der Gewalt

 

Möchte man der Frage nach den Ursachen für ein Gewaltgeschehen unter der Geburt nachgehen, muss der Begriff »Gewalt« genauer betrachtet und definiert werden. Was bedeutet Gewalt, was geschieht, wenn sie angewendet wird, und auf welcher Grundlage kann sie stattfinden?

Obgleich Gewalt weltweit als ein Menschheitsproblem gilt, ist es schwer, sie klar abzugrenzen und zu definieren. Welche Umstände, welche Taten als Gewalt eingestuft werden und an welcher Stelle Grenzen überschritten werden, hängt von kulturellen und gesellschaftlichen Einflüssen ab. Da Gesellschaften sich fortlaufend entwickeln, unterliegt die Toleranzgrenze dessen, was Gewalt ist und wo sie beginnt, folglich dem aktuellen Stand der Werte- und Normvorstellungen. Gewalt zu definieren, sollte also immer auch ein Stück weit dem Urteil der einzelnen Betroffenen überlassen sein. Was Gewalt hinterlässt, ist jedoch klar: Irrelevant, welcher Form sie zuzuordnen ist, hinterlässt sie Spuren bei denen, die sie erfahren. Ihr Gegenpol kann nur Passivität sein (Foucault 1982).

Voraussetzung für ein solches Geschehen sind situativ voneinander abweichende Ebenen, auf denen sich TäterIn und Opfer begegnen, die so eine einseitige Durchsetzungsfähigkeit ermöglichen. Gewaltoptionen können sich also nur durchsetzen, wenn Menschen in Situationen sind, die es ihnen erlauben, Grenzen zu überschreiten (Baberowski 2015). Die Grundlage dessen ist wiederum der Besitz von Macht. Dieser bietet die Chance, den eigenen Willen durchzusetzen – auch gegen Widerstand (Weber & Sukale 2002).

 

Was ist Gewalt?

 

Die Formen der Gewalt sind vielfältig. Die wohl geläufigste ist die personelle, direkte Gewalt, die sich in Handlungen gegen Personen, Sachen oder Tieren ausdrückt, wobei immer eine klare Subjekt-Objekt Beziehung vorliegt (Galtung 1975, 13). Sie kann nicht nur physisch, sondern auch psychisch durch Drohungen, Nötigungen, Erpressungen oder Angstmachen jeglicher Art angewendet werden.
Während der Geburt äußert sich dies in körperlicher Misshandlung, tiefer Demütigung und verbaler Beleidigung, aufgezwungenen oder ohne ausdrückliche Einwilligung vorgenommenen medizinischen Eingriffen (einschließlich der Sterilisation), Missachtung der Schweigepflicht, Nichteinhaltung der Einholung einer vollumfänglich informierten Einverständniserklärung, Verweigerung der Schmerzbehandlung, grobe Verletzung der Intimsphäre, Verweigerung der Aufnahme in medizinische Einrichtungen, Vernachlässigung von Frauen unter der Geburt – was bei diesen zu lebensbedrohlichen, vermeidbaren Komplikationen führen kann – sowie das Festhalten von Frauen und ihren Neugeborenen in geburtshilflichen Einrichtungen nach der Geburt, wenn diese nicht zur Zahlung von Gebühren in der Lage waren (WHO 2015).

 

Verletzung der Intimsphäre

 

Vor allem das Verletzen der Intimsphäre und ein damit einhergehendes Erniedrigungsgefühl sowie gegen den Willen der Gebärenden vorgenommene Handlungen sind gehäuft in Berichte Betroffener zu finden: »[…] Und ich lag da, blutverschmiert, aus mir hing die Nabelschnur raus, ich hatte weit gespreizte Beine. Und es hat keiner auch nur mit der Wimper gezuckt, mir ne Decke zu geben, oder mich abzudecken, oder sich wegzudrehen […]« (Von Kuck 2016, 16).

Die vaginale Untersuchung gegen den Willen der Gebärenden geschieht schnell und ist eine gängige Äußerung der Gewalt unter der Geburt: »[…] Ich habe gewürgt, heftigst gewürgt, also… mir sind die Tränen gerollt, und – da hat sie dann zurückgezogen. Guckte mich an, rollte die Augen nach oben und sagte: »Ja, wenn das so nicht geht, dann brauchen wir jetzt hier ne PDA! […]« (Von Kuck 2016, 10).

Die Frauen schildern Gefühle der absoluten Hilflosigkeit bis hin zu dissoziativen Zuständen, um die Situation durchzustehen: »[…] Ich möchte auf allen Vieren aus diesem Kreißsaal kriechen! Ich hab’s bildlich vor mir gesehen, wie ich in meinem Hemd und mit nacktem Unterkörper auf allen Vieren einfach nur zu dieser Tür will. Zu diesem Vorhang und raus. Und weg. Ich hab’s vor mir gesehen. Und... ich hab` keine Chance gehabt. Keine Chance. Man hat keine Chance. […]« (Von Kuck 2016, 10).

Betrachtet man die Häufung und das Ausmaß der Übergriffe, muss die Frage gestellt werden, wie es passieren kann, dass in Gesundheitsinstitutionen täglich direkte Gewaltanwendung und Missachtungen der Menschenrechte geschehen. Im Folgenden werden Umstände aufgelistet, die der Gewalt während der Geburt einen Weg bahnen.

 

Gebärende sind besonders vulnerabel

 

Bereits die physiologischen Prozesse einer Geburt schaffen eine Grundlage für das Geschehen von Gewalt. Eine Geburt ist nicht willentlich steuerbar. Die Körper der Frau und des Kindes steuern den Beginn, die Dauer und Intensität des Geburtsverlaufes. Der Wille der Gebärenden muss sich dem in weiten Teilen ergeben und hat nur wenige Möglichkeiten, diese Vorgänge aktiv zu beeinflussen. In den meisten Fällen ist die Frau dabei im Verlauf starken Schmerzen ausgesetzt. Bei einer Geburt wird die Frau zusätzlich mit körperlichen Reaktionen konfrontiert, die in ihrem Alltag in der Form normalerweise nicht vorkommen. Beispielsweise begleiten das spontane Erbrechen, die unkontrollierte Ausscheidung von Stuhl und Urin und der unwillkürliche Verlust von Fruchtwasser viele Gebärende. Erlernte und verinnerlichte kulturelle Sitten, der Umgang mit Scham, Intimität und Angst können während des Geburtsprozesses nicht mehr wie gewohnt umgesetzt werden, Körpergrenzen lösen sich auf (Azoulay 1998, 81).

Da in Deutschland derzeit 98 % aller Kinder in Krankenhäusern geboren werden, die meist in einem Schichtsystem strukturiert sind, kann davon ausgegangen werden, dass das Personal während der Geburt wechselt und die Gebärende sich wiederholt in der Situation befindet, fremde Menschen in ihrer persönlichen Geburtssituation empfangen zu müssen. Psychologisch betrachtet kann dies zusätzlich als ein vulnerabilitätssteigernder Faktor angesehen werden. Die Frau ist während der Geburt insgesamt in einem äußerst verletzlichen und schutzbedürftigen Zustand und somit auf fremde Hilfe angewiesen. Ein ungleiches Machtverhältnis bringt jede Geburt zwangsläufig mit sich – sich einer Gebäreden gegenüber durchzusetzen und ihre Grenzen zu überschreiten, ist sehr viel einfacher als in sämtlichen Alltagssituationen. Eine Grundlage für ein Gewaltgeschehen ist somit gelegt.

 

Autonomieverlust durch Wissensgefälle

 

In allen Fällen, außer dem der Hausgeburt, befindet sich die Gebärende in ihr mehr oder weniger fremden Räumlichkeiten. Zu erwarten ist, dass sie sich, anders als in ihrer gewohnten Umgebung, nicht vergleichbar frei und selbstbewusst bewegt und damit zwangsläufig einen Machtverlust erfährt. In sämtlichen Abschnitten der Geburt, sei es zu Beginn der ersten Wehen oder im letzten, aktiven Teil des Geburtsprozesses, steht die Gebärende fortlaufend in einem Wissensgefälle gegenüber den sie betreuenden Personen. Die Bewertung, ob die Geburt physiologisch verläuft, was sie tun kann, um sie voranzutreiben, was sie unterlassen sollte, an welcher Stelle es sinnvoll und notwendig ist, Interventionen durchzuführen, muss sie – zumindest teilweise – den Professionellen überlassen. Da sie in der Regel nicht diejenige ist, die über das Fachwissen zur korrekten Einschätzung des Geburtsverlaufes verfügt, ist sie gezwungen, den Personen, die sie betreuen, zu vertrauen. Professionelle sind dadurch automatisch in der machtvolleren Position.

Diese Macht ist, isoliert betrachtet, nicht grundsätzlich negativ konnotiert, allerdings ist es von großer Bedeutung, wie sie genutzt wird. Das eingangs beschriebene Macht-Ohnmacht-Verhältnis birgt eine große Gefahr, die Selbstbestimmung der Gebärenden negativ zu beeinflussen oder zu vermindern, was wiederum die Grundlage für das Geschehen von Gewalt konstituiert.

 

Medikalisierung

 

Die Mehrzahl der Geburten findet in Krankenhäusern unter der Leitung von ÄrztInnen statt. Genau an dem Ort also, an dem die meisten Interventionen durchgeführt werden. Jede Intervention birgt das Risiko für weitere Eingriffe, der Geburtsverlauf entfernt sich in diesem Prozess immer weiter von der Selbstbestimmung. Die Gebärende ist durch ihre Unwissenheit mit jeder Intervention den Professionellen ein Stück mehr ausgeliefert und auf sie angewiesen.

Je invasiver eine Maßnahme ist, desto höher ist das Risiko, sie als gewaltvoll wahrzunehmen. Und je schneller eine solche Maßnahme durchgeführt werden muss, desto größer ist die Gefahr, sie als Gewalt wahrzunehmen, da weniger Zeit für die psychologische Begleitung der Frau bleibt. Provoziert die Geburtshilfe mit ihren Interventionen eine hohe Rate an Folgeinterventionen bis hin zu Kaiserschnitten und Notsectiones, so kann davon gesprochen werden, dass diese Entwicklung, wenn auch nicht intendiert, eine Grundlage für Gewaltgeschehen bietet.

Gewaltvolle Interventionen, Beeinflussungen der Wahl des Geburtsortes, Beschneidungen der Autonomie, die Verunsicherung von Gebärenden und das Durchsetzen einer interventionistisch stark geprägten und kontrollierten Geburtshilfe wurden und werden innerhalb des Systems unter dem Deckmantel der Geburtserleichterung für die Frau, der Sicherung des fetalen Outcomes und der vermeintlich höheren Sicherheit im klinischen Umfeld legitimiert.

 

Juristische Faktoren

 

Medizinische Techniken sind höher entwickelt und verfügbarer als je zuvor und das Sicherheitsbedürfnis der Menschen hat sich dieser Entwicklung angepasst. Die Müttersterblichkeit wie auch die Zahl an geburtsassoziierten Todesfällen von Kindern ist historisch betrachtet auf einem Tiefpunkt (Misselwitz 2010, 721, 724). Die Philosophie der heutigen Gesellschaft rückt aufgrund der medizinischen Potenziale immer weiter von der Inkaufnahme und der Akzeptanz eines Lebensrisikos ab (Uphoff & Hindemith 2011, 224). Gerade in der Geburtshilfe erwarten die Familien mehr und mehr Perfektion sowie Fehlerlosigkeit. Nicht zuletzt, weil das heutige Medizinsystem ihnen genau das suggeriert. Eine Folge dieser Entwicklung ist die stetig wachsende Zahl an Klagen gegen ÄrztInnen und Hebammen mit dem Vorwurf medizinischen Fehlverhaltens und daraus resultierenden Geburtsschäden des Kindes (Kolben 2013, 7).

Im Gegensatz zu früheren Zeiten besteht heute eine wachsende Chance für die KlägerInnen, den Prozess zu gewinnen. Jede Abweichung von etablierten medizinischen Standards und Leitlinien muss gerechtfertigt werden (Steffen & Pauge 2010, 61). Im Falle einer Anzeige drohen Arzt, Ärztin oder Hebamme existenzbedrohende finanzielle Konsequenzen. Aufgrund des steigenden Drucks, keinerlei »Fehler« während der Begleitung einer Geburt machen zu dürfen und das fetale Outcome den Erwartungen gemäß zu sichern, wird die Indikation zur Sectio derzeit eher zu früh als zu spät gestellt. MedizinerInnen und Hebammen stehen unter einem erbitterten Erwartungsdruck, was dazu führt, dass Interventionsraten sämtlicher Art steigen. Der erzeugte Druck auf GeburtshelferInnen bewirkt für sie an dieser Stelle einen Entzug ihrer Entscheidungsgewalt. Dies verursacht ein Machtgefälle zwischen den Professionellen und dem Rechtssystem, innerhalb dessen sie agieren.

Die Angst vor Regressforderungen und juristischen Folgen spielen also indirekt eine Rolle bei der Entscheidungsfindung unter der Geburt. Diese Mechanismen tragen ein hohes Potenzial in sich, über die Köpfe der Gebärenden hinweg zu entscheiden, deren Selbstbestimmung zu untergraben und eine zurückhaltende Geburtsbetreuung zugunsten der Förderung einer physiologischen Geburt zu behindern.

 

Hierarchie und Autorität im Kreißsaal

 

»Hierarchie« beschreibt eine starre Rangordnung innerhalb eines sozialen Systems. Die Menschen darin haben dabei präzise festgeschriebene Zuständigkeiten, Autorisierungen und Rechte. Diese Organisationsform der Über- und Unterordnung gilt als allgegenwärtiges Merkmal für die Personalstruktur in Krankenhäusern (Goepfert & Conrad 2013, 132). Ausbildungsverhältnisse in Kliniken fußen historisch betrachtet auf Maximen des Militärs. Achtung und Zuspruch setzen dabei das gehorsame Verhalten voraus, wohingegen von Erwartungen abweichendes Verhalten in der Regel sanktioniert wird (Eiff 2007, 202). Sinn dieses Prinzips und damit Kausalität für die Omnipräsenz eines solchen Konzeptes in Krankenhäusern ist die Beschleunigung und Sicherung von Entscheidungsprozessen (Goepfert & Conrad 2013, 142). Scheint dies für die von Institutionen wie dem Krankenhaus abverlangte Effizienz und Zuverlässigkeit vorerst sinnvoll, bringt es bei genauerer Betrachtung doch einige Nachteile mit sich.

Die Zuständigkeiten im Kreißsaal sind so gegliedert, dass die Hebamme die Gebärende bei physiologischem Geburtsverlauf selbstständig und ohne Anwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes betreut. Entscheidungen darf sie solange eigenständig treffen, bis invasives Handeln notwendig wird. Da das ärztliche Personal dennoch die Hauptverantwortung für die Geburt im Krankenhauskreißsaal trägt, müssen sich beide Berufsgruppen aufeinander verlassen können und sollten in einem stabilen Vertrauensverhältnis zueinander stehen. Diese geforderte Art der Beziehung bringt großes Konfliktpotenzial in sich, gerade weil die Berufsgruppen in ihren Rängen klar voneinander separiert sind. Die Gruppe der ÄrztInnen wird der Gruppe der Hebammen in letzter Instanz immer übergeordnet sein.

Das Konfliktpotenzial äußert und manifestiert sich gehäuft an der Stelle, an welcher die Hebamme eine Gebärende seit Stunden betreut, sich mit ihr vertraut machen konnte, den Geburtsverlauf beobachten und einschätzen konnte und nun für die letzten Minuten der Geburt die Ärztin oder der Arzt mit in die Situation tritt und Verantwortung übernehmen soll. Das jeweilige ärztliche Personal kommt dementsprechend in eine fremde Geburtssituation und hat als Beurteilungsgrundlage nur die momentan vorfindbare Situation, die Patientinnenakte und die Berichterstattung und Dokumentation der Hebamme. Zugespitzt sind diese Umstände, wenn ärztliches Personal nicht allein wegen der anstehenden Geburt gerufen wird, sondern aufgrund einer pathologischen Geburtsentwicklung hinzugezogen werden muss. Schnelles Entscheiden auf der Grundlage einer hohen Eigenverantwortung ist in diesem Fall die zentrale Anforderung. Unschwer nachvollziehbar bringt diese Situation das Potenzial für Kontroversen mit sich. Die Hebamme wird nach Übernahme der Geburt durch die Ärztin oder den Arzt lediglich zur Erfüllungsgehilfin und unterliegt dem Weisungs- und Direktionsrecht (Diefenbacher 2016, 253).

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Umstand ist die nicht zwangsläufige Korrelation zwischen Erfahrung und Entscheidungsgewalt. Entscheidungen, welche gegen Ende der Geburt getroffen werden, wie beispielsweise die Notwendigkeit einer Episiotomie oder einer vaginal-operativen Geburtsbeendigung, sind nicht ausschließlich durch Fachwissen entscheidbar, sondern sollten auch die Erfahrung der Beteiligten einschließen. Gerade in Universitätskliniken jedoch ist es aufgrund des Lehrcharakters kein seltener Fall, dass erfahrene Hebammen mit unerfahrenen AssistenzärztInnen zusammenarbeiten, wobei die Entscheidungsgewalt aufgrund der hierarchischen Struktur bei der unerfahrenen Person liegt (Kaltenegger 1993, 168). Die hierarchische Organisation im Kreißsaal schafft damit eine Umgebung, in der Entscheidungsgewalten und damit machtvolle Positionen nicht zwangsläufig durch Qualifikation und Berufserfahrung, sondern durch Status geschaffen werden.

Dass Bedürfnisse von Gebärenden in diesen Strukturen Gefahr laufen, untergraben zu werden, ist unschwer nachzuvollziehen.

 

Politische Faktoren

 

Auch politisch gelenkte Beschlüsse und Rahmenbedingungen prägen Handlungsspielräume und Möglichkeiten im gesundheitsversorgenden Sektor. Die steigenden Beitragskosten für die berufliche Haftpflichtversicherung macht es vor allem freiberuflichen Hebammen zunehmend schwer, sich zu finanzieren. Gerade in Kombination mit der prekären Situation der Vergütung, die Hebammen für ihre Arbeit erhalten, sehen sich viele freiberuflich Tätige gezwungen, ihre Arbeit niederzulegen. Von ungefähr 24.000 Hebammen in Deutschland sind nur 2.705 in der außerklinischen Geburtshilfe aktiv (DHV 2019). Für Gebärende bedeutet dies die Einschränkung der freien Wahl des Geburtsortes, da außerklinisch arbeitende Hebammen unterrepräsentiert sind und der Zugang zu Haus- und Geburtshausgeburten eingeschränkt und erschwert wird. Sie sind damit gezwungen, zur Geburt in eine Klinik zu gehen und sehen sich allen damit einhergehenden gewaltfördernden Faktoren ausgesetzt.

Auch in den Kliniken beschäftigte Hebammen sind von Arbeitsniederlegungen betroffen. Als Hauptgrund dafür wurden die hohe Arbeitsbelastung, die geringe Entlohnung sowie die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie angegeben haben (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung [IGES] 2012, 72). Auch GynäkologInnen leiden unter den belastenden Arbeitsanforderungen (Martin 2012, 1287–1288).

Personelle Engpässe führen zu einer hohen Arbeitsbelastung in den geburtshilflichen Abteilungen der Krankenhäuser. 89 % der Hebammen können vorgeschriebene Ruhepausen nur selten oder hin und wieder einhalten (DHV 2015, 1). Über 95 % der Hebammen müssen häufig mehrere Frauen gleichzeitig betreuen (DHV 2015, 2). Die angespannte Situation in den Kreißsälen wird zusätzlich dadurch verschlimmert, dass zunehmend geburtshilfliche Abteilungen in ganz Deutschland schließen.

Der Mangel an Hebammen und die damit entstehenden Versorgungslücken bedeuten für Gebärende, dass ihre Geburt teilweise nicht ausreichend betreut werden kann, dass die nötige Kommunikation ausbleibt und sie durch mangelnde Zeit verkürzte oder gar keine Aufklärung für medizinische Eingriffe bekommen (Gerechte Geburt 2014).

Keine Zeit und keine emotionalen Kapazitäten zu haben, um der Gebärenden zuzuhören, ihre Wünsche verstehen zu können, sie an Informationen teilhaben zu lassen, Entscheidungen gemeinsam abzuwägen und beschließen zu können, birgt eine hohe Gefahr, die Gebärende zu übergehen, ihre Autonomie einzuschränken und aus Not ungewollt über ihren Kopf hinweg zu entscheiden. Durch politische Strukturen und fehlende Priorisierungen bei der Verteilung von Finanzen wird ein Hebammenmangel provoziert und erhalten, was in letzter Konsequenz zur Unterversorgung gebärender Frauen führt.

Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Geburtshilfe. Die Betreuung von Geburten ist für die Krankenhäuser nicht rentabel, teilweise sogar ein Minusgeschäft. 60 % der geburtshilflichen Abteilungen können nicht kostendeckend arbeiten (Beerheide & Osterloh 2017). Geburtshilfe ist für Krankenhäuser in Deutschland schlicht nicht gewinnbringend, gerade Spontangeburten werden unzureichend entlohnt. Einnahmen zum finanziellen Ausgleich können Kliniken vor allem mit medizinischen Interventionen erzielen.

Diese wirtschaftliche Zwangslage führt dazu, dass gehäuft Interventionen bis hin zu Kaiserschnitten durchgeführt werden müssen, um eine positive finanzielle Bilanz zu erzielen und die Abteilung nicht schließen zu müssen (Leitlein 2018).

Die Entscheidungsgewalt über Interventionen liegt an dieser Stelle nicht mehr bei den geburtshilflich Tätigen, sondern auf nicht direkt sichtbare Weise im wirtschaftlichen System rund um den geburtsversorgenden Sektor. Entscheidungsmacht wird ungleich verteilt, was in letzter Instanz eine Steigerung des Risikos für das Erleben personaler Gewalt in Form von unnötigen Interventionen für die Gebärenden bedeutet.

 

Ausblick

 

Gewalt im geburtshilflichen System ist öffentlich geworden. Doch es geht nicht nur darum, sie vehement anzuprangern, sichtbar zu machen, sie direkt zu benennen und individuelle TäterInnen zur Verantwortung zu ziehen. Es geht auch darum, auf größerer Ebene als der des Einzelschicksals auf sie zu blicken und sie im System ausfindig zu machen. Gewalt unter der Geburt ist Gewalt gegen Frauen! Nicht nur kapitalistische Zwänge, die sich in politischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und juristischen Mächten antisozial und somit gewaltprovozierend auf die Geburtshilfe auswirken, fördern die vorherrschenden Verhältnisse. Auch tief verwurzelte patriarchale und im medizinischen System weit verbreitete paternalistische Handlungsfolgen beherrschen und denunzieren gebärende Frauen.

Gebärende sind vulnerabel, sie sind in einer unterlegenen Machtposition und sind auf Hilfe und professionelle Begleitung angewiesen – aber sie sind nicht schwach. Ihre Autonomie ist nicht herabgesetzt. Ihre Rechte sind nicht kleiner.

Es ist an der Zeit, das geburtshilfliche System in seinen Einzelteilen multiprofessionell zu analysieren: auf medizinischer, politischer und gesellschaftlicher Ebene. Strukturen müssen sich ändern und ihren Fokus auf soziale Anliegen richten, Hierarchien müssen abgeflacht werden, politische Forderungen zugunsten der Geburtshelfenden müssen durchgesetzt werden. Ein System für gebärende Frauen, das Gewalt gegen Frauen begünstigt, ist ein gescheitertes.

Rubrik: Geburt | DHZ 09/2020

Hinweis

Der Artikel basiert auf der Bachelorarbeit der Autorin mit dem Titel »Gewalt in der Geburtshilfe. Welche Faktoren ermöglichen das Geschehen von Gewalt unter der Geburt?«

Literatur

Azoulay I: Die Gewalt des Gebärens. Streitschrift wider den Mythos der Glücklichen Geburt. München: List 1998

Baberowski J: Räume der Gewalt. Frankfurt am Main. Fischer 2015

Beerheide R, Osterloh F: Wunsch nach Sicherheit. Deutsches Ärzteblatt 2017. 114(35–36)
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