Paragraf 218

Baerbock für parteiübergreifende Entscheidung

Soll der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch gestrichen werden und damit die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen? Außenministerin Annalena Baerbock plädiert für eine parteiübergreifende Bundestagsentscheidung ohne Fraktionszwang zu dieser Frage.

Es gehe um die Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen. Die geltende Regelung, dass eine Abtreibung grundsätzlich strafbar sei, sei »vollkommen aus der Zeit gefallen«, so Baerbock. Frauen müssten selbst über ihren Körper entscheiden können. Die Frage gehöre nicht mehr ins Strafrecht.

Die SPD-Fraktion hatte im Juni ein Positionspapier verabschiedet, in dem sie sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt. Die Grünen unterstützen den Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik.

Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Ob es tatsächlich noch in der laufenden Legislaturperiode zu einer Neuregelung kommt, ist unklar.

Quelle: dpa, 26.7.24 · DHZ

 

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 30.07.2024