Gemeinsamer Bundesausschuss

Embryonale Rhesusfaktorbestimmung künftig von Krankenkassen getragen

  • Schwangere mit rhesus-negativem Blutgruppenmerkmal können künftig den Rhesusfaktor ihres Embryos bestimmen lassen.

  • Schwangere mit rhesus-negativem Blutgruppenmerkmal können künftig den Rhesusfaktor ihres Embryos bestimmen lassen. Die Kosten dafür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Das teilte der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) Ende August in Berlin mit. Damit könne die medizinisch unnötige Anti-D-Prophylaxe bei Schwangeren, die ein ebenfalls rhesus-negatives Kind erwarteten, vermieden werden. Geschätzt 30 bis 40 % aller rhesus-negativen Frauen erwarten ein rhesus-negatives Kind, Anti-D-Antikörper werden also nicht gebildet.

    Die molekulargenetische Analyse zellfreier fetaler DNA im mütterlichen Blut ermöglicht nun die vorgeburtliche Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors. Ein solcher Test soll frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche zur Anwendung kommen, und es dürfen nur solche Tests verwendet werden, deren hohe Testgüte durch Studien belegt ist.

    Rhesus-negative Schwangere würden von ihren GynäkologInnen künftig über die Möglich­keit informiert, zur Vermeidung einer unnötigen Anti-D-Prophy­laxe den Rhesusfaktor ih­res Kindes bereits vor der Geburt bestimmen zu lassen, heißt es in der Mitteilung des G-BA.

    Eine Ausnahme bestehe lediglich für Schwangere, die Mehrlinge erwarteten, da hier die vorhandene Studienlage nicht ausreiche, um festzustellen, ob der Test hinreichend zuver­lässig sei.

    Da es sich bei der vorgeburtlichen Rhesusfaktorbestimmung aus einer Blutprobe der Schwangeren um eine genetische Untersuchung handelt, gelten für die ärztlichen Auf­klärungs- und Beratungsverpflichtungen die Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes.

    Quelle: aerzteblatt.de, 20.8.2020 DHZ

    Rubrik: Medizin & Wissenschaft

    Erscheinungsdatum: 21.08.2020