Deutscher Hebammenverband e.V.

Fortführung digitaler Leistungen im Jahr 2021

Die Sondervereinbarung für digitale Leistungen in der Hebammenhilfe wurde erneut verlängert. Die neue Laufzeit wird mindestens bis zum 31. März 2021 andauern. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) e.V. setzt sich in weiteren Verhandlungen für die Fortführung über den Zeitraum der gesamten Pandemie ein.

> www.hebammenverband.de/corona/

Rubrik: Covid-19

Erscheinungsdatum: 25.11.2020