Gemeinsamer Bundesausschuss

Kryokonservierung von Eierstockgewebe wird Kassenleistung

  • Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann nun auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Die Krankenkassen übernehmen zukünftig diese Leistung.

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den bisherigen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Kryokonservierung bei einer potenziell keimzellschädigenden Behandlung entsprechend seines gesetzlichen Auftrags ergänzt: Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann nun auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden.

    Zu einer Keimzellschädigung kann es beispielsweise bei einer Strahlentherapie kommen. Für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen gibt es künftig mit der Kryokonservierung von Eierstockgewebe eine weitere medizinische Option, um eine spätere Schwangerschaft zu ermöglichen. Dies ist vor allem für diejenigen Patientinnen relevant, bei denen eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke – als fester Bestandteil der Behandlung vor der Eizellentnahme – nicht möglich ist, beispielsweise weil die Therapie der Grunderkrankung sofort beginnen muss.

    Die operative Entnahme von Eierstockgewebe kommt für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr in Frage. Der G-BA setzt hier eine umfassende Beratung von Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt »Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin« voraus. Zudem sind die Qualifikationsanforderungen der Fachärztinnen und Fachärzte, die für die Entnahme berechtigt sind, auf unterschiedliche Patientinnengruppen zugeschnitten. Dabei wird nach körperlicher Entwicklung und Alter unterschieden.

    Der G-BA definiert im Auftrag des Gesetzgebers, unter welchen Voraussetzungen Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe entnommen, aufbereitet und gelagert werden können, welche begleitenden medizinischen Maßnahmen zum Leistungsumfang gehören und welche qualitätssichernden Vorgaben einzuhalten sind: > www.g-ba.de/richtlinien/119/

    Informationen zu den derzeit geltenden Regelungen bei Kryokonservierung sind auf der Website des G-BA zu finden: > www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/kryokonservierung-von-ei-und-samenzellen/

    Quelle: G-BA, 18.8.2022 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 22.08.2022