Bundesgesundheitsministerium/Gemeinsamer Bundesausschuss

Ministerium unterstützt höhere Mindestmenge bei Versorgung von Frühgeborenen

  • Damit Krankenhäuser extrem Frühgeborene betreuen dürfen, müssen sie jährlich mindestens 25 Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm an einem Klinikstandort betreuen.

  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA), wonach bei der Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm 25 Kinder an einem Standort pro Jahr betreut werden müssen, damit die Krankenhäuser diese Leistungen erbringen dürfen. Bis Ende des Jahres 2020 lag die Mindestmenge bei 14 Kindern.

    »In den Einrichtungen mit mehr Erfahrung im Umgang mit Extrem-Frühgeborenen reduziert sich die Sterbewahr­scheinlichkeit der Kinder signifikant«, sagte BMG-Staatssekretär Edgar Franke (SPD) gestern während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses.

    Bei der Sitzung ging es um eine Petition, die Renate Krajewski eingebracht hatte, Vorsitzende der Mitarbeiter­vertretung am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg. Danach trifft die neue Regelung die Frühgeborenen-Station in Neubrandenburg hart, weil die Zahl der dort frühgeborenen Kinder in den vergangenen Jahren nur bei 16 bis 20 lag. Klinikvertreterin Krajewski fordert daher in ihrer Petition, die vom G-BA beschlossene Mindestfallzahl von 25 Fällen pro Jahr zu streichen und durch »angemessenere Maßnahmen zur Qualitätssicherung« zu ersetzen.

    Da in Neubrandenburg diese Anzahl nicht erreicht werde, »gibt es zwischen Rostock und Berlin keine Anlauf­stelle mehr für Frühgeburten unter 1.250 Gramm, obwohl wir seit vielen Jahren in nachweislich guter Qualität arbeiten«, sagte sie vor den Abgeordneten. Der die Petentin begleitende Chef der Neubrandenburger Kinderklinik, Sven Armbrust, hielt eine Mindestzahl von 14 Kinder pro Jahr ebenfalls für ausreichend.

    Krajewski kritisierte, dass in ihrem Krankenhaus Extremfrühgeborene nach der Geburt künftig verlegt werden müssten. Die Risiken der Verlegung solcher extrem sensiblen Kinder seien bei der Entscheidung des G-BA nicht berücksichtigt worden.

    Dem widersprach Karin Maag, unparteiisches Mitglied im G-BA. Der Gewinn an Sicherheit für die extrem früh­geborenen Säuglinge sei in Einrichtungen, wo es eine höhere Fallzahl gebe und man daher mehr Er­fahrungen damit habe, so groß, dass dies durch längere Fahrzeiten und Fragen der Mutter-Kind-Bindung nicht aufgewo­gen werden könne, sagte sie. Dem folgt auch das BMG: Die Entscheidung des G-BA sei »wohlbegründet« und Ergebnis eines ordnungsge­mäßen Verfahrens, urteilte Franke.

    Quelle: aerzteblatt.de, 28.3.2023 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 29.03.2023