Regierung legt neue Leitlinien zu Schwangerschaftsabbrüchen vor
Knapp zwei Monate nach einer gescheiterten Abstimmung zur Liebralisierung des Abtreibungsrechts im Parlament hat die Regierung in Warschau neue Leitlinien zur Lockerung der strikten Einschränkungen vorgelegt.
Sie forderte am 30. August die Justiz des Landes auf, im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung auch eine Gefährdung der psychischen Gesundheit einer Frau als ausreichenden Grund für einen Schwangerschaftsabbruch anzuerkennen.
Mit den neuen Leitlinien müssten Ärzt:innen »nicht mehr die Staatsanwaltschaft fürchten, wenn sie Entscheidungen über den Zugang zu legalen Abbrüchen aufgrund von Gesundheitsrisiken, zum Beispiel der psychischen Gesundheit, treffen«, sagte Regierungschef Donald Tusk. Die neuen Richtlinien könnten »natürlich nicht das Gesetz ändern«, betonte Tusk. Sie würden aber »die Haltung der Staatsanwaltschaft und der Ärzte ändern«.
Das katholisch geprägte Polen hat aktuell eines der restriktivsten Abtreibungsrechte in Europa. Der Abbruch einer Schwangerschaft ist nur möglich, wenn diese aus einer Vergewaltigung oder Inzest hervorging oder wenn das Leben und die Gesundheit der Frau gefährdet sind. Wer dabei hilft, einen Abbruch vorzunehmen, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Die Legalisierung des Abtreibungsrechts gilt als eines der wichtigsten Projekte der Tusk-Regierung. Sein proeuropäisches Bündnis hatte die Wahlen im vergangenen Oktober unter anderem mit dem Versprechen gewonnen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch zu liberalisieren.
Zuletzt erlitten die Bemühungen jedoch einen Rückschlag: Im Juli lehnte das Parlament in Warschau mit knapper Mehrheit einen Gesetzentwurf ab, der die Beihilfe zu Abtreibungen entkriminalisiert hätte.
Vergangene Woche hatte Tusk eingeräumt, dass es »einfach keine Mehrheit“« gebe, um das Wahlversprechen seiner Partei einzulösen, in der laufenden Legislaturperiode Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu ermöglichen.
Quelle: aerzteblatt.de, 2.9.24 · DHZ