Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Haftpflichtprämie akzeptiert
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) nimmt das aktuelle Angebot des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleich der Haftpflichtprämien an. Das Angebot wurde mittlerweile um die gesetzlich festgelegten Zuschläge für Hebammen erweitert. Die finanzielle Lage vieler freiberuflich tätiger Hebammen ist derzeit aufgrund der um 20 Prozent auf 5.091 Euro angestiegenen jährlichen Haftpflichtprämie sehr angespannt. Ein schneller Ausgleich durch die Krankenkassen ist damit notwendig, um nicht weitere Hebammen aus dem Beruf zu drängen. Der Verband verzichtet deshalb auf das geplante Schiedsstellenverfahren.
Nach eingehender Prüfung sieht der DHV keine Alternative und nimmt das zunächst im Mai abgelehnte Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Prämienerhöhung an. Mittlerweile wurde das ursprüngliche Angebot modifiziert, die Vergütung der Beleghebammen im Schichtdienst nach oben korrigiert und die gesamte Vergütung um einen Zuschlag ergänzt. Dieser Zuschlag ergibt sich aus der ab Juli geltenden gesetzlichen Neuregelung des SGB V und wird im Juli 2015 von einem noch zu verhandelnden sogenannten Sicherstellungszuschlag abgelöst. Beide Maßnahmen sollen die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe bei der Geburt sichern. „Wir fordern jedoch weiterhin eine strukturelle Lösung der Haftpflichtproblematik. Die Zuschläge helfen nur kurzfristig. Wir brauchen aber eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen“, meint Martina Klenk, Präsidentin des DHV.
Das ursprünglich angekündigte Schiedsstellenverfahren wird damit nicht beantragt. Das Verfahren würde die Ausgleichzahlungen für die Hebammen um mehrere Monate verzögern und deren finanzielle Belastung damit weiter verschärfen. Im Moment tragen die Hebammen die Kosten der um 20 Prozent gestiegenen Haftpflichtprämie alleine. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) hat das Angebot des GKV-Spitzenverbandes bereits eine Woche zuvor angenommen.
Nach wie vor profitieren nicht alle geburtshilflich tätigen Hebammen gleichermaßen von dem Kostenausgleich durch die Kassen. Einen geringeren Ausgleich erhalten beispielsweise Beleghebammen, die im Schichtdienst arbeiten. Der Abschluss mit dem GKV-Spitzenverband gilt nun rückwirkend ab Juli 2014 für ein Jahr und wird im Juli 2015 vom Sicherstellungszuschlag abgelöst. Dieser soll dann allen freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zugute kommen. Damit bleibt jedoch die Schwangeren- und Wochenbettversorgung weiterhin ungesichert. „Wir wollen bei den kommenden Verhandlungen zum Sicherstellungszuschlag deutliche Verbesserungen bei der Vergütung aller Hebammengruppen erreichen. Das ist unser Anliegen und dafür werden wir uns weiter einsetzen. Denn es geht um alle Hebammen“, so Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV.
(Pressemitteilung DHV, 5.8.2014)