Thüringen

Anonyme und Vertrauliche Geburten

Seit 2002 können Schwangere in Thüringen ohne Angabe ihrer Personalien gebären. Nach der Geburt vermittelt das Jugendamt die Kinder. Die Zahl der Schwangeren, die das in Anspruch nehmen, lag in den vergangenen Jahren stets im einstelligen Bereich. Noch immer entscheiden sich nur sehr wenige Frauen in Thüringen für eine anonyme Geburt. Nach Angaben des Sozialministeriums gab es 2018 – wie auch schon im Vorjahr – zwei anonyme Geburten im Freistaat.

Neben der anonymen gibt es seit 2014 auch die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Im Unterschied zur anonymen Geburt stimmt die Frau dabei zu, dass das Kind mit 16 Jahren die Identität der Mutter erfahren darf. Auch für eine vertrauliche Geburt haben sich in Thüringen seit 2014 nur rund fünf Frauen entschieden. Daten für 2018 liegen noch nicht vor.

Quelle: dpa, 23.1.2019

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 12.02.2019