Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors wird Kassenleistung
Die vorgeburtliche Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wird Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors wurde im August in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Dadurch soll künftig jeder Rhesus-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des Rhesusfaktors ihres Kindes angeboten werden.
Dies ermöglicht Schwangeren mit einem Rhesus-positiven Feten eine gezielte Anti-D-Prophylaxe. Zugleich kann so die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, vermieden werden.
Der Beschluss des G-BA ist am 24. November in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Erst danach haben gesetzlich versicherte Schwangere Anspruch auf die Untersuchung.
Quelle: aerzteblatt.de, 11.12.2020 ∙ DHZ