Gemeinsamer Bundesausschuss

Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors wird Kassenleistung

Die vorgeburtliche Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wird Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) beschlossen. Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors wurde im August in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Dadurch soll künftig jeder Rhesus-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des Rhesusfaktors ihres Kindes angeboten werden.

Dies ermöglicht Schwangeren mit einem Rhesus-positiven Feten eine gezielte Anti-D-Prophylaxe. Zu­gleich kann so die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, vermieden werden.

Der Beschluss des G-BA ist am 24. November in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Erst danach haben gesetzlich versicherte Schwangere Anspruch auf die Untersuchung.

Quelle: aerzteblatt.de, 11.12.2020 DHZ

Rubrik: Schwangerschaft

Erscheinungsdatum: 15.12.2020