Recht

Bremen setzt sich für Abschaffung des § 219a StGB ein

  • Gemeinsam mit anderen Bundesländern will sich Bremen im Bundesrat für die Abschaffung des § 219a StGB einsetzen. Er regelt das sogenannte »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche.

  • Das Land Bremen beteiligt sich nach Angaben von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) an der Einbringung eines Entschließungsantrags im Bundesrat zur Abschaffung des § 291a Strafgesetzbuch (StGB). Gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen wolle man die Bundesregierung so erneut dazu auffordern, den Paragrafen, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft regelt, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Mitte September kam dazu der Bundesrat zur 1008. Plenarsitzung zusammen.

    »Der § 219a StGB hat im Strafgesetzbuch längst nichts mehr zu suchen«, so Bernhard. »Ärztinnen und Ärzte müssen über die Methoden, die sie bei einem Abbruch anwenden, aufklären und Frauen müssen sich darüber online informieren können.« Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stünden, seien solche Informationen auf den Internetseiten von Ärztinnen und Ärzten wichtig. Dieses Recht werde ihnen mit dem Paragrafen 219a nach wie vor verwehrt – deshalb sei die Streichung überfällig. »Frauen können ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung nicht im vollen Umfang wahrnehmen«, so die Linken-Politikerin.

    § 219a StGB regelt derzeit, dass Ärzt:innen zwar auf ihrer Webseite darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber nicht mit welcher Methode. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. »Eine umfassende Aufklärung über einen medizinischen Eingriff ist keine Werbung, sondern Information«, so Bernhard. »Die Wiedereinbringung in den Bundesrat ist ein notwendiger Schritt und muss zur Abschaffung des § 219a StGB führen

    Quelle: dpa, 17.9.2021 DHZ

     

    Rubrik: Regionales

    Erscheinungsdatum: 28.09.2021