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Bundesrat zweifelt an Tauglichkeit des Regressverzichts

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Februar das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beraten, welches unter anderem auch den geplanten Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflichen Hebammen enthält, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich Geburtsschäden verursachen.

Die Länderkammer anerkennt zwar in ihrer ungewöhnlich umfangreichen Stellungnahme das Bemühen der Bundesregierung zu einer Lösung der Haftpflichtproblematik, hegt aber – wie der BfHD auch – erhebliche Zweifel daran, ob der Regressverzicht in rechtlicher und materieller Hinsicht in der Lage ist, eine nachhaltige Lösung zu ermöglichen.

Der Bundesrat wiederholt vielmehr seine von der Bundesregierung unbeachtete Entschließung vom Juli letzten Jahres, in der er vorschlug, über Hebammen hinaus für den medizinischen Bereich eine Lösung zu suchen, gegebenenfalls mit öffentlich-rechtlicher Absicherung.

Die Stellungnahme des Bundesrats im Wortlaut kann unter www.dhz-online.de nachgelesen werden.

(BfHD-Newsticker, 13.2.2015)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 16.02.2015