Terre des Femmes

Drei Jahre Gesetz gegen Kinderehen

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kinderehen mahnt die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" Nachbesserungen an. „Unserer Einschätzung nach leben weiterhin minderjährige Mädchen in rechtlich unwirksamen Ehen und sind damit ungeschützt dem Partner und der Familie ausgesetzt“, erklärte Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. Ihre Organisation verlangt unter anderem eine Meldepflicht für Ausländerbehörden und Schulungen für MitarbeiterInnen von Jugendämtern und eine Regelung, wonach Ehepartner aus EU-Staaten ihre nach europäischem Recht verbriefte Freizügigkeit in der EU behalten können, auch wenn ihre Ehe wegen Minderjährigkeit aufgehoben wird.

Die verschärften Regeln traten am 22. Juli 2017 in Kraft. Bis dahin konnten auch Jugendliche ab 16 Jahren in Deutschland heiraten, falls das Familiengericht zustimmte. Mit dem neuen Gesetz sind Ehen, bei denen eine Person erst 16 oder 17 Jahre alt ist, hingegen von der Richterin oder dem Richter aufzuheben. Ausnahmen sind in Härtefällen möglich oder wenn die minderjährige Person volljährig wird und die Ehe bestätigt. Ehen mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren werden grundsätzlich für unwirksam erklärt. Die deutschen Regeln gelten genauso für im Ausland geschlossene Ehen. Auf Betreiben des Bundesgerichtshofs prüft derzeit allerdings das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Neuregelung.

Laut Gesetz sollen die Bundesministerien für Justiz, Inneres und Familie binnen drei Jahren nach Inkrafttreten – also bis zum 22. Juli 2020 – eine Bewertung vornehmen. Diese wird allerdings laut Justizministerium noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Ein Termin für die Veröffentlichung stehe noch nicht fest.

Quelle: dpa, 22.7.2020DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 22.07.2020