Strenges »Abtreibungsrecht« in Texas

Einstweilige Verfügung erlassen

  • Aktivist:innen demonstrieren Anfang September in Texas gegen die Entscheidung des Supreme Courts zum sogenannten »Herzschlag-Gesetz«.

  • Im hitzigen Kampf um ein äußerst rigides Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen im US-Bun­desstaat Texas haben Frauenrechtler:innen einen Etappensieg errungen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge erreichte die Gesundheitsorganisation »Planned Parenthood« – die sich für sexuelle Aufklärung einsetzt, zu Familienplanung berät und Schwangerschaftsabbrüche vornimmt– vor einem texanischen Gericht eine einstweilige Verfügung. Diese richtet sich gegen eine Anti-Abtreibungs-Organisation, die das neue Gesetz durchsetzen und die Befugnisse von Kliniken einschränken will.

    Hintergrund ist das sogenannte »Herzschlag-Gesetz« aus Texas, das Anfang September in Kraft getreten war. Es verbietet Abbrüche, sobald der Herzschlag des Fetus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesen Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind. Eine Ausnahme gibt es nur für medizinische Notfälle.

    Außergewöhnlich an der Regelung ist vor allem, dass sie Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen jene vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen. Damit könnte es Klagen gegen eine Reihe von Personen geben – etwa gegen jemanden, der eine Betroffene zu einem Abbruchtermin fährt, gegen Eltern, die für einen Abbruch zahlen oder Beschäftigte des Gesundheitswesens.
    »Planned Parenthood« hatte den Berichten zufolge gegen die Organisation »Texas Right to Life« geklagt, weil deren Absichten »unmittelbaren, irreparablen Schaden« für Kliniken und Arbeitnehmer:innen von »Planned Parenthood« bedeuten würden.

    »Texas Right to Life« arbeitet an vorderster Front daran, das Gesetz zur Anwendung zu bringen und hat unter anderem eine Website eingerichtet, bei der Menschen angeschwärzt werden können. Die einstweilige Verfügung bedeutet nun, dass die Organisation bis auf Weiteres keine Klagen gegen »Planned Parenthood« einreichen kann.

    Quelle: © dpa, 6.9.2021 ∙ DHZ

     

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 07.09.2021