Sachsen-Anhalt

Fördergelder für freiberufliche Hebammen

Freiberufliche Hebammen in Sachsen-Anhalt, die Berufseinsteiger sind beziehungsweise nach Krankenstand oder Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren, können ab sofort eine Förderung aus dem Hebammenfonds beantragen. Einen entsprechenden Vertrag hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Die Förderung sieht eine Anschubfinanzierung des Haftpflichtversicherungsbeitrages in Höhe von 5.000 Euro vor, die nicht zurückgezahlt werden muss. „Da das Programm derzeit noch auf dieses Jahr begrenzt ist, müssen sich die Antragstellerinnen beeilen“, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Die Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Die entsprechenden Fördergrundsätze und ein Merkblatt stehen auf der Internetseite der IB zur Verfügung > www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/hebammenfoerderung.

Mit dem Fonds sei eine weitere wichtige Weichenstellung in Sachsen-Anhalt realisiert, die GeburtshelferInnen entlaste, so Grimm-Benne. „Sollten die angemeldeten Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020/2021 bereitgestellt werden, wird es eine Förderung auch in diesen beiden Jahren geben“, meint Grimm-Benne vor dem Hintergrund laufender Haushaltsverhandlungen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, 1.11.2019

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 13.11.2019