Hessen

Frauen sollen vor Belästigung von AbtreibungsgegnerInnen geschützt werden

  • AbtreibungsgegnerInnen protestieren oft vor Beratungsstellen, ÄrztInnenpraxen und Kliniken. Das soll in Hessen zum Schutz der Schwangeren bald verboten sein.

  • In Hessen sollen schwangere Frauen vor Belästigungen von AbtreibungsgegnerInnen vor Beratungsstellen, ÄrztInnenpraxen und Kliniken geschützt werden. Das Innenministerium in Wiesbaden als oberste Versammlungsbehörde für die Städte und Gemeinden hat einen Erlass formuliert, um Konfliktfälle zu lösen. Dies teilte das Ministerium am 22. August 2019 auf Anfrage mit. Laut der Handreichung vom 20. August dürfen keine ratsuchenden Frauen vor Beratungsstellen angesprochen, bedrängt oder belästigt werden.

    Zudem dürfen ihnen keine Gespräche oder Informationsmaterialien aufgezwungen werden. GegnerInnen von Schwangerschaftsabbrüchen müssen auf Abstand gehalten werden. „Im Regelfall ist die Örtlichkeit einer Versammlung räumlich so weit von der Beratungsstelle entfernt festzulegen oder bestimmte Bereiche auszunehmen, dass kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle mehr besteht“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Ein solcher Eingriff in das Versammlungsrecht sei „in der Regel zulässig, wenn nicht sogar geboten“, um das Persönlichkeitsrecht der Frauen zu schützen.

    AbtreibungsgegnerInnen haben immer wieder vor Beratungsstellen und Praxen Mahnwachen veranstaltet oder demonstriert. Der Erlass sei nun an die Regierungspräsidien verschickt worden. Hessen sei das erste Land, das mit einer Regelung eine Reaktion zeige, so ein Ministeriumssprecher.

    Quelle: dpa, 22.8.2019 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 22.08.2019