Gefährdungseinschätzungen für Kinder 2013
Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2013 knapp 116.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 8,5 Prozent mehr als bei der im Jahr 2012 erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß § 8a Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Jedes vierte Kind (25 Prozent), für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
(Statistisches Bundesamt, 14.8.2014; Newsletter der Deutschen Liga für das Kind Nr. 533, 19.8.2014)