§ 219a Strafgesetzbuch

Gericht verschiebt Prozess

  • Der Prozess gegen die Kasseler Medizinerinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász, die wegen Verstoßes gegen den § 219a angeklagt sind, wurde verschoben.

  • Zwei Frauenärztinnen aus Kassel müssen vorerst nicht wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht. Der zuständige Strafrichter habe die angesetzten Hauptverhandlungstermine im Januar und Februar aufgehoben, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Kassel am 10. Januar. Der Grund ist die bundesweite Debatte über eine Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB), der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Das Amtsgericht will erst Entwicklungen abwarten, die sich aus einem Vorschlag der Bundesregierung dazu ergeben könnten. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es nicht.

    Auf Grundlage des § 219a waren auch die Kasseler Medizinerinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász angeklagt worden. Sie hatten auf der Internetseite ihrer Praxis über angebotene Leistungen informiert, darunter auch Schwangerschaftsabbruch. Abtreibungsgegner hatten die Frauen daraufhin angezeigt. Der Prozess gegen die Ärztinnen war im August durch einen Befangenheitsantrag unterbrochen worden, der jedoch abgelehnt wurde. Erwartet wird zudem noch ein Prozess vor dem Oberlandesgericht gegen die Gießener Ärztin Christina Hänel. Sie wurde bereits wegen gleicher Vorwürfe zu einer Geldstrafe verurteilt, hat aber Revision eingelegt.

    Nach monatelangen Debatten hatte die Bundesregierung im Dezember einen Kompromiss vorgeschlagen. Das Werbeverbot soll demnach bestehen bleiben, die Information für Frauen, die ungewollt schwanger werden, aber verbessert werden. Ein Gesetzentwurf fehlt noch.

    Quelle: dpa, 10.1.2019 DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 10.01.2019