Paragraf 219a

Gerichtsurteil gegen Kristina Hänel aufgehoben

Das Urteil wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gegen die Gießener Gynäkologin Kristina Hänel wurde aufgehoben. Die Ärztin wertet diesen Schritt jedoch nicht als einen juristischen Erfolg für sich. Sie bedeute eine Zeitverzögerung und „Ehrenrunde auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht“, sagte die Medizinerin. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hatte Anfang Julil mitgeteilt, dass das Urteil vor dem Hintergrund der seit März geänderten Rechtslage aufgehoben worden sei und sich nun das Landgericht Gießen erneut mit dem Fall befassen werde.

Das OLG habe keine klare Entscheidung getroffen, sondern lasse das Landgericht Gießen arbeiten, sagte Hänel weiter. Sie wolle weiterhin dafür kämpfen, dass der umstrittene Paragraf 219a auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werde: „Wir werden nicht aufgeben, ehe die Informationsfreiheit für Frauen nicht erreicht ist.“

Quelle: dpa, 3.7.2019 DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 03.07.2019