Kinder per Gesetz besser vor sexueller Gewalt schützen
Das Bundeskabinett hat Mitte Juni den Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern.
Die oder der Bundesbeauftragte kann unter anderem einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission einberufen und soll dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen sowie Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen. Darüber hinaus soll ein Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden, an das sich Betroffene wenden können.
In der Kinder- und Jugendhilfe sollen die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden. Um systematisch aus Fehlern in den Strukturen zu lernen, soll die Durchführung wissenschaftlicher Analysen problematischer Kinderschutzfälle verbindlich geregelt werden. Außerdem sollen Schutzkonzepte in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken und dazu bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder entwickeln. Zudem soll eine Beratung im medizinischen Kinderschutz dauerhaft und qualitätsgesichert bereitgestellt werden.
»Ich danke Bundesministerin Lisa Paus und der Bundesregierung für die heutige Beschlussfassung. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, noch klarer die ressortübergreifenden Herausforderungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen strukturiert und umfassend anzugehen«, begrüßte die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus den Beschluss. Der Kinderschutz und die Belange von Betroffenen würden konsequent weiter gestärkt.
Quelle: aerzteblatt.de, 19. Juni 2024 ∙ DHZ