DHV

Gröhe will seine Vorschläge zur Hebammenhilfe schnell umsetzen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will erste politische Initiativen zur Lösung der Haftpflichtproblematik bei freiberuflichen Hebammen in laufende Gesetzgebungsverfahren einbinden. Das Maßnahmenpaket für die Hebammen soll im sogenannten Omnibusverfahren zum Gesetz zur Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) mitverabschiedet werden. In den ersten Beratungen zum Gesetz stellte der Minister am 9. Mai seine Vorschläge vor. Er leitet sie aus dem Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ ab, der am 30. April vorgestellt worden ist.

Wie bereits bekannt, sind ein zügiger Ausgleich für höhere Versicherungsprämien, konkrete Vereinbarungen zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe und der Aufbau einer professionellen Datengrundlage für die Hebammenversorgung geplant. Ferner wird der Verzicht auf Regressforderungen in einem bestimmten Umfang erwogen, um die Prämien für die Berufshaftpflicht nicht weiter ansteigen zu lassen. Außerdem sollen die Krankenkassen die Prämiensteigerungen nicht nur zu 100 Prozent übernehmen, sondern auch einen sogenannten „Sicherstellungszuschlag“ zahlen, damit auch diejenigen freiberuflichen Hebammen mit wenigen Geburten im Jahr die Haftpflichtprämie noch bezahlen können.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt das Engagement von Bundesgesundheitsminister Gröhe, ist aber der Überzeugung, dass diese Maßnahmen allein noch keine langfristige Lösung darstellen. „Wir brauchen aber eine langfristige solide Lösung mit einer öffentlichen Absicherung des Haftungsrisikos“, sagt DHV-Präsidentin Martina Klenk. Der Minister solle deshalb den Vorschlag eines öffentlich finanzierten Haftungsfonds weiter prüfen.

(www.hebammenverband.de, 12.5.2014)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 13.05.2014