Thüringen

Kein pauschales Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrerinnen mehr

Für schwangere Lehrerinnen gilt einem Medienbericht zufolge in Thüringen kein pauschales Beschäftigungsverbot mehr. Entscheidend sei künftig eine individuelle Gefährdungsbeurteilung, wie eine Sprecherin des Bildungsministeriums der »Thüringer Allgemeinen« am 6. Februar sagte. Während der Corona-Pandemie wurden werdende Mütter, die als Lehrerinnen arbeiteten, sofort nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft vom Schuldienst freigestellt.

Am 2. Februar wurde auf Bundesebene die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben, so dass nun neue Regeln gelten. Für die Gefährdungsbeurteilung soll dem Bericht zufolge aber auch berücksichtigt werden, ob es gehäuft zu Corona-Infektionen kommt.

Quelle: dpa, 6.2.23 · DHZ

 

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 06.02.2023