German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG)

Keine Angst vor Klinikgeburten in Zeiten von Covid-19

  • Manche Schwangere überlegen aus Angst vor einer Coronavirus-Infektion, den Aufenthalt in einer Klinik ganz zu vermeiden.

  • Je länger die Sars-CoV-2-Pandemie anhält, desto mehr Sorgen machen sich werdende Eltern um das Ansteckungsrisiko während und nach der Geburt. Aber auch die Angst vor einer Beeinträchtigung des Geburtserlebnisses durch die derzeitigen Hygienevorschriften nähme zu, heißt es  vom Bundesverband der Frauenärzte (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG). Über das vergangene Wochenende seien die Bedenken durch die erschütternde Nachricht noch verstärkt worden, wonach eine Wöchnerin in Großbritannien an Covid-19 gestorben war.

    Deshalb überlegten jetzt manche Schwangere aus Angst vor einer Coronavirus-Infektion, den Aufenthalt in einer Klinik ganz zu vermeiden und die Geburt trotz Beschwerden oder einer Erkrankung entgegen dem Rat ihrer/s betreuenden Frauenärztin beziehungsweise -arztes zu Hause zu durchleben, obwohl die dafür geltenden Risikokriterien nicht erfüllt sind oder möglicherweise gar keine Hebamme für eine Hausgeburt zur Verfügung steht, so das GBCOG.

    Die FrauenärztInnen sowie die deutschen Geburtskliniken und Perinatalzentren hätten sich mit Hilfe der SpezialistInnen aus Hygiene und Virologie, den nationalen und internationalen WissenschaftlerInnen sowie den EntscheidungsträgerInnen in der Gesundheitsversorgung und Politik optimal auf die bestehende Situation vorbereitet, heißt es aus dem GBCOG. Es fände ein täglicher, wenn nötig sogar stündlicher Informationsaustausch statt, wie in dieser sehr speziellen Lage die Sicherheit der werdenden Mütter weiter gewährleistet werden könnte. Gerade die als lästig empfundenen Vorschiften sollten sicherstellen, dass in der Klinik keine Infektion stattfände.

    Schwangere und Neugeborene stellten nach derzeitigem Kenntnisstand ein Niedrigrisikokollektiv dar, so der GBCOG. Wenn sie betroffen wären, zeigten sie in der Regel nur milde Symptome. Dies gelte überhaupt für junge Menschen. Ein niedriges Risiko bedeute natürlich nicht, dass ein schwerer Verlauf vollständig auszuschließen sei. An Covid-19 seien in sehr seltenen Fällen auch Jugendliche gestorben. Dass jetzt eine Wöchnerin verstorben sei, widerspräche aber nicht der mittlerweile gut begründeten Einschätzung, dass das Risiko für Schwangere und ihre Kinder gering sei. In diesem Zusammenhang sei es auch wichtig zu wissen, dass die an Covid-19 verstorbene Frau sich nicht im Krankenhaus infizierte, sondern bereits mit einem schweren Krankheitsbild in die Klinik kam, heißt es aus dem GBCOG.

    Die Sorge vor einer erhöhten Infektionsgefahr im Krankenhaus sei unbegründet, egal ob in der Klinik PatientInnen mit einer Covid-Erkrankung behandelt würden oder nicht. Daher könnten die Geburten für Eltern ohne Infektion auch weiterhin "mit dem gewünschten Geburtserlebnis" stattfinden.

    Eine nötige Klinikbehandlung abzulehnen, berge ein relevantes Risiko, dass ein schwerer Gesundheitsschaden durch zu späte Therapie bei Mutter und Kind eintreten könne. Bei einer vorgeburtlichen Diagnosestellung, die eine Hausgeburt als nicht geeignet erscheinen lasse, oder die ohne Hebammenbetreuung stattfinden müsste, kämen völlig unnötige Geburtsrisiken unabhängig von Corona zum Tragen, die sich keine Mutter für ihr Kind oder sich selbst wünschen würde, heißt es aus dem Verband. Dazu gehörten zum Beispiel unvorhersehbare Komplikationen wie Geburtsstillstand, Blutungen, Gefährdung des Kindes durch Sauerstoffmangel und anderes mehr, die wiederum schwere Gesundheitsschäden beim Neugeborenen wie Hirnschäden, Armlähmungen, Lungenprobleme oder Knochenbrüche nach sich ziehen könnten.

    Bei einem gesunden Kind nach einer unauffälligen Geburt und einer gesunden Wöchnerin sei allerdings nichts gegen eine ambulante Geburt oder eine frühzeitige Entlassung nach der Geburt einzuwenden, sofern die adäquate Nachbetreuung und Anleitung im ambulanten Bereich durch eine Hebamme gesichert sei.

    Informationen zu den Handlungsempfehlungen finden sich auf den Homepages der DGGG und des BVF:
    > www.dggg.de/news/covid-19-kreisssaalempfehlungen-der-dggg-und-faq-fuer-schwangere-1192/
    > www.bvf.de/aktuelles/fachliche-meldungen/

    Quelle: Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V., vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology, 22.4.2020DHZ

    Rubrik: Covid-19

    Erscheinungsdatum: 22.04.2020