COVID-19-Virusinfektion

Keine besondere Gefährdung von Schwangeren, Stillenden und ihren Kindern

  • Derzeit gibt es keine Hinweise, dass Schwangere zu einer Risikogruppe zählen, die durch das neuartige Coronavirus besonders bedroht wäre.

  • Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) kann zu Unsicherheiten bei Schwangeren führen. Daher hat das German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), bestehend aus dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), Hinweise für den Umgang mit den Risiken der COVID-19-Virusinfektion herausgegeben.

    Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass Schwangere zu einer Risikogruppe zählen, die durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) im Vergleich zur Gesamtbevölkerung besonders bedroht wäre. Es liegen auch keine Hinweise vor, dass eine Virusinfektion der Mutter in Form einer vertikalen Übertragung auf das Kind während der Schwangerschaft erfolgt. Daher gilt es derzeit als unwahrscheinlich, dass ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten oder kindliche Anomalien vorliegt. Jedoch liegen derzeit noch keine robusten Evidenzen vor. In 20 untersuchten Schwangerschaften im dritten Trimenon in China war kein Neugeborenes nach der Geburt infiziert und es lagen keine Auffälligkeiten bei Mutter und Kind vor.

    Obwohl derzeit weder Hinweise auf eine besondere Gefährdung von Schwangeren oder deren Kindern vorliegen, empfiehlt das GBCOG eine klinische Geburt und eine kontinuierliche Überwachung der kindlichen Herztöne. Der Geburtsmodus wird nicht durch eine vermutete oder bestätigte COVID-19-Virusinfektion beeinflusst, da derzeit keine Evidenzen für oder gegen einen bestimmten Geburtsmodus vorliegen. Jedoch kann vorliegende Atemnot darauf hindeuten, dass eine vorzeitige Geburt erforderlich ist, die zur Empfehlung eines Kaiserschnittes führt. Es liegen keine Kontraindikationen für eine PDA vor. Jedoch wird von Lachgas abgeraten, weil dies eine Ausbreitung des Virus erhöhen könnte. Aufgrund der Neuartigkeit des Virus liegen derzeit nur begrenzte Hinweise auf die Behandlung von Frauen vor, die geboren haben.

    Der derzeitige Wissensstand umfasst, dass ein neugeborenes Kind einer positiv getesteten Mutter ebenfalls auf eine vorliegende Infektion getestet wird. Das Bonding zwischen Mutter und Kind wird nicht untersagt, sollte jedoch mit Vor- und Nachteilen sorgfältig abgewogen werden. Die Mutter sollte dabei einen Mundschutz tragen. Derzeit liegen keine Hinweise auf eine Virusübertragung über die Muttermilch vor. Daher wird davon ausgegangen, dass die Vorteile des Stillens gegenüber potenziellen Risiken einer Übertragung einer Coronavirusinfektion überwiegen. Die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen sollten beachtet werden.

    Quellen:

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html 
    https://www.infektionsschutz.de/cv/  
    https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/ 

    GBCOG. German Board and College of Obstetrics and Gynecology. Stand 12.03.2020. Verfügbar: https://www.bvf.de/fileadmin/Bilder_PDF_BVF/pdf/Fachliches_Presse/20200312_GBCOG_FAQ_Corona.pdf DHZ

     

     

     

    Rubrik: Medizin & Wissenschaft

    Erscheinungsdatum: 18.03.2020