Europarat

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

  • Der Europarat startet einen neuen Anlauf und möchte die Kinderrechte im Deutschen Grundgesetz verankert wissen.

  • Nach Scheitern der Verankerung von Kinderrechten im deutschen Grundgesetz hat der Europarat einen Neuanlauf gefordert. Gerade weil derzeit die Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erkennbar würden, sollte der Schutz ihrer Rechte höchste Priorität haben, schrieb die Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatovic in einem Brief an Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD), der am 1. September veröffentlicht wurde.  

    Das Vorhaben war Anfang Juni gescheitert, weil für die entsprechende Grundgesetzänderung die notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat fehlten. Den Grünen und Linken gingen die vorgesehenen Formulierungen nicht weit genug, während die Union die Position der Familie nicht zugunsten des Staates schwächen wollte.

    Seit Jahren fordern Kinderschützer:innen eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung. Dadurch bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer berücksichtigt werden – bei der Gesetzgebung, aber auch bei konkreten Vorhaben wie zum Beispiel dem Bau einer Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung. Union und SPD hatten auf Druck der Sozialdemokraten eine entsprechende Verfassungsänderung im Koalitionsvertrag vereinbart.

    Quelle: dpa 1.9.2021 ∙ dhz

     

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 02.09.2021