Amtsgericht Kleve

Klage gegen gynäkologische Praxis wegen zu spät erkannter Schwangerschaft

Eine Frau verklagte eine gynäkologische Praxis anlässlich zweier Vorstellungen im November und Dezember 2014, weil ihre Schwangerschaft dort zunächst nicht und dann zu spät erkannt worden sei. Sie habe deshalb ihren Nikotinkonsum nicht früher eingeschränkt, was schädlich für die Schwangerschaft gewesen sei und ihr psychische Belastungen verursacht habe. Der Inhalt der bei den Terminen geführten Gespräche war jedoch höchst streitig: Während die Klägerin behauptete, Geschlechtsverkehr und Vermutungen einer Schwangerschaft vorgetragen zu haben, wendete die Praxis - gestützt auf Dokumentation und Aussagen der behandelnden Ärztin - ein, dass dies nicht so war.

Das Amtsgericht Kleve wies die Klage ab, nachdem der Patientin zunächst Prozesskostenhilfe gewährt worden war (Urt. v. 7.10.2020, Az. 30 C 217/19). Nach der Beweisaufnahme ließen sich allerdings keine Versäumnisse der Ärztin bestätigen.

Quelle: Greiff MS: Vorsicht bei Verhütungsfragen. gynäkolologie + geburtshilfe 2021. 1 · DHZ

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 25.02.2021