DHV

Klage gegen Schiedsbeschluss

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) hat vor dem Berliner Sozialgericht Klage gegen den Beschluss der Schiedsstelle erhoben, die im September zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Vertreterinnen der Hebammen vermitteln sollte. Die Schiedsstelle hat über den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) entschieden und dabei sowohl Änderungen zum  Haftpflichtkostenausgleich vorgenommen als auch Ausschlusskriterien für Geburten im häuslichen Umfeld eingeführt. Der DHV hat jetzt Klage erhoben, weil der Beschluss der Schiedsstelle nach seiner Auffassung rechtswidrig und damit aufzuheben ist. Insbesondere die Ausschlusskriterien für Geburten im häuslichen Umfeld wurden nach Meinung des DHV willkürlich festgesetzt, ohne deren wissenschaftliche Grundlage, Bedeutung und Relevanz  zu überprüfen.

Auch der Haftpflichtkostenausgleich wurde nach Einschätzung des DHV nicht im Sinne der neuen gesetzlichen Regelungen zum Sicherstellungszuschlag festgelegt. Der durch die Schiedsstelle festgesetzte Vertrag enthalte insgesamt so viele Mängel und Lücken, dass er nicht anwendbar sei. Freiberufliche Hebammen sind deshalb in ihrer Berufsausübung eingeschränkt und erhalten aktuell keinen Haftpflichtausgleich.

„Im Konflikt mit dem GKV-Spitzenverband geht es nicht nur um unsere berufliche Kompetenz und unsere Vergütung. Wir Hebammen kämpfen um den Erhalt der Selbstbestimmung von Frauen“, sagt Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied und Verhandlungsführerin des Deutschen Hebammenverbands. „Wir brauchen eine breite gesellschaftliche und politische Debatte dazu.“

Der Hebammenverband wehrt sich mit der Klage insbesondere gegen die erfolgte Einführung medizinisch nicht begründeter Ausschlusskriterien bei Geburten im häuslichen Umfeld. Diese seien nicht zu rechtfertigen und stellten deshalb eine unzulässige Einschränkung dar. Frauen müssten aktuell in den meisten Fällen die Hausgeburt selbst bezahlen. Es wird nun Aufgabe des Gerichtes sein, die Schiedsstelle aufzufordern, die Ausschlusskriterien mit notwendiger Fachexpertise zu beurteilen.

Der Sicherstellungszuschlag wurde gesetzlich neu festgelegt, um Hebammen, die aufgrund weniger Geburten die Haftpflichtkosten nicht erwirtschaften können, finanziell abzusichern. Das Ziel dabei war, die Versorgung mit freiberuflicher Hebammenhilfe zu sichern. Die Schiedsstelle hat nun den bisherigen Haftpflichtausgleich für Hebammen abgeschafft und den Sicherstellungszuschlag für alle Hebammen eingeführt. Dies sei nach Auffassung des DHV nicht der Wille des Gesetzgebers.

Der vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Vertrag enthalte zudem so viele Fehler, dass er nicht anwendbar sei. Dadurch könne ein Großteil der freiberuflichen Hebammen aktuell keinen Haftpflichtausgleich mehr erhalten. Die Vorgaben zur Beantragung seien unvollständig und entsrächen in weiten Teilen nicht der Abrechnungspraxis der Hebammen. Katharina Jeschke meint dazu: „Die Taktik des GKV-Spitzenverbands ist deutlich: Sie wollen freiberufliche Hebammen quasi aushungern. Sie schaffen Regelungen, die es freiberuflichen Hebammen erschweren, überhaupt noch Geburtshilfe anzubieten.“

Freiberufliche Hebammen betreuen jährlich fast ein Viertel der Geburten in Deutschland, die meisten davon in Kliniken als sogenannte Beleghebammen.

(DHV, 14.12.2015)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 15.12.2015