Kritik an Entwurf der Versicherteninformationen
Die verpflichtende Information zum nicht invasiven Pränataltest (NIPT) für Versicherte, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt hat, gerät vor dem finalen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Versicherteninformation unter Beschuss. Diese Informationen bestehen aus einem Flyer und einer Broschüre. Ziel ist es, Schwangere neutral über den NIPT aufzuklären.
Kritik an dem Entwurf der Versicherteninformationen kommt aktuell von einem Bündnis von Behindertenorganisationen, die sich erneut grundsätzlich gegen die beschlossene Anerkennung der NIPT als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aussprechen.
Sie schreiben in einem Brief an den G-BA, die zentral erarbeiteten Informationstexte, auf deren Basis sich Schwangere für oder gegen einen Test entscheiden sollen, seien nicht neutral formuliert. Das Bündnis fordert den G-BA auf, das komplette Verfahren zu stoppen. Entscheidende Widersprüche bei der Anwendung der Tests sowie die damit verbundenen ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen seien nicht angemessen diskutiert worden. Das Bündnis kritisiert, die pränatalen Bluttests könnten bei einer Kassenanerkennung zu einer Standarduntersuchung für nahezu alle Schwangeren werden. Dies widerspreche der vereinbarten Beschränkung auf Risikoschwangerschaften.
Zudem bemängeln die KritikerInnen, die Tests seien nicht zuverlässig, weil es zu einer hohen Anzahl falsch-positiver Testergebnisse komme. Statt der Kassenzulassung sei eine umfassende Bundestagsdebatte über die pränatalen Tests nötig, so die Forderung der Organisationen.
In der Diskussion im September 2019 äußerten mehrere G-BA-Mitglieder die Hoffnung, dass die Mitglieder des Bundestages in den folgenden Monaten bis zur Veröffentlichung der Versicherteninformationen eine gesellschaftliche wie parlamentarische Debatte zum Nutzen der NIPT anstoßen.
Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken wies bereits damals Vorwürfe zurück, der G-BA überhole mit der Entscheidung den Gesetzgeber. Nach einer ersten Orientierungsdebatte zum Thema im April 2019 habe der Bundestag keinen weiteren Zeitplan vorgelegt. Außerdem schrieb Hecken zur Kritik von einzelnen Abgeordneten im Parlament, dass der Beschluss »keine irreversiblen Fakten«, schaffe, da er ohne Leistungsansprüche und ohne Prüfung durch die Rechtsaufsicht dem »Deutschen Bundestag alle Handlungsoptionen offen« halte.
Quelle: aerzteblatt.de, 10.2.2021 · DHZ