Frühgeborenenversorgung

Länder wollen Erhöhung der Mindestmengen für Frühgeborene stoppen

  • Den künftigen Vorgaben zufolge müssen Kinderkliniken in ganz Deutschland ab 2024 pro Jahr mindestens 25 Frühgeborene unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht behandeln, um auch weiter die Versorgung von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen.

  • Ab dem Jahr 2024 sollen verschärfte Mindestmengen für die Frühgeborenenversorgung der Perinatalzentren Level 1 gelten. Die bisherige Übergangsregel läuft zum Jahresende aus. Die Bundesländer versuchen nun, die schärferen Vorgaben, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2020 verabschiedet hat, noch aufzuhalten.

    Den künftigen Vorgaben zufolge müssen Kinderkliniken in ganz Deutschland ab 2024 pro Jahr mindestens 25 Frühgeborene unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht behandeln, um auch weiter die Versorgung von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. Bislang lag die Mindestmenge bei 14 Frühgeborenen pro Jahr, in diesem Jahr gilt noch eine Übergangsregelung von 20.Die Länder haben nun einen Antrag in den G-BA eingebracht. Das Ziel: Die Wiederaufnahme der Beratungen im Unterausschuss Qualitätssicherung und der AG Mindestmengen zu den Mindestmengenregelungen der Perinatalzentren Level 1 ab 2024.

    Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) kündigte bei einer Sitzung im Sozialausschuss des Landtages zum Thema Geburtshilfe Widerstand gegen die Einführung an. Dabei wurden die Ergebnisse einer Versorgungsbedarfsanalyse für Geburtshilfe und Neonatologie in Schleswig-Holstein vorgestellt.

    »Die Kernaussage der Analyse ist, dass die stationäre Versorgung bei der Geburtshilfe mit dem Angebot in Schleswig-Holstein sichergestellt ist«, sagte sie. Aber alle Beteiligten müssten daran arbeiten, dass dies so bleibe. Von der Decken betonte, die künftigen Mindestmengenvorgaben der Versorgung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm würden in Schleswig-Holstein »voraussichtlich nur zwei der fünf Level 1-Kliniken erreichen«.

    Die tatsächliche Berechnungsgrundlage läge zwar noch nicht vor, so dass sich derzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen ließen. Sie setze sich vor dem Hintergrund der drohenden Rückstufung aber gemeinsam mit anderen Ländern – und auch Fachgesellschaften – mit Nachdruck dafür ein, dass der Bund die Erhöhung der Mindestmengen in dieser Form nicht vornehme. Schon Mitte Juni kamen Bedenken aus Baden-Württemberg. Eine rein rechnerische Betrachtung, wie sie der G-BA vornehme, halte man für nicht realistisch, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. »Vor allem ist nicht berücksichtigt, ob die »verbliebenen« Perinatalzentren weitere Kapazitäten haben.«

    Besorgt gezeigt hatten sich im Juni auch die Chefärzte der Kinderkliniken in Baden-Württemberg. Sie befürchteten, dass ab kommendem Jahr viele Stationen zur Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen schließen müssten. Die Versorgung sei akut gefährdet, sagte Christian von Schnakenburg, Vorsitzender des Verbands leitender Kinder- und Jugendärzte Baden-Württemberg. »Die Versorgung von Frühgeborenen wird qualitativ deutlich schlechter werden. Ich bin hochgradig besorgt«, sagte er.

    Unklar sei zudem, was der Wegfall vieler Frühgeborenenstationen für die Notfallversorgung in anderen Kliniken bedeute. Bislang müssen nur Perinatalzentren einen sogenannten Babynotarzt vorhalten. Mit diesem fahren Kinderärzte aus den Zentren bei Notfällen in Geburtskliniken ohne Kinderklinik, um dort Kinder nach der Geburt zu versorgen.

    »Es gibt viele Kinder, die wegen einer Nabelschnurumschlingung oder einer Anpassungsstörung maximal intensivmedizinisch versorgt werden müssen«, sagte von Schnakenburg. Diese Kinder müssten bei einem Wegfall vieler Frühgeborenen-Stationen deutlich länger auf Hilfe warten, warnte der Chefarzt. »Das sind Kollateralschäden, die überhaupt nicht bedacht werden.«

    Quelle: aerzteblatt.de, 13.7.2023 ∙ DHZ

    Rubrik: Geburt

    Erscheinungsdatum: 18.07.2023