EU-Parlament

Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen gefordert

  • Der rote Blitz ist das Symbol der Protestbewegung gegen das strikte Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen.

  • Das EU-Parlament hat von der polnischen Regierung zum Schutz von Frauen eine Legalisie­rung von Schwangerschaftsabbrüchen gefordert. Die Parlamentarier:innen verlangten, alle im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen stehenden Sachverhalte aus dem Strafrecht zu streichen und damit sicher­zu­stellen, dass Ärzt:innen sich bereit erklärten, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, hieß es in einer in Brüssel verabschiedeten Erklärung.

    Der Tod einer Schwangeren, der trotz schwerer Komplikationen ein Abbruch verweigert worden war, hatte in Polen landesweite Proteste ausgelöst. Polens Oberstes Gericht hatte mit Unterstützung der Re­gierung im Oktober vergangenen Jahres auch die Schwangerschaftsabbrüche schwer fehlgebildeter Feten für verfassungswidrig erklärt und damit das ohnehin schon sehr restriktive Schwangerschaftsabbruchsrecht weiter verschärft.

    Das Verbot stelle »eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt« dar, betonten die Europaabgeordneten in ihrer Entschließung. Sie seien »zutiefst besorgt« darüber, dass Tausende von Frauen ins Ausland reisen müssen, um eine grundlegende ärztliche Leistung wie einen Schwan­gerschaftsabbruch in Anspruch nehmen zu können.

    Das EU-Parlament forderte gleichzeitig die Mitgliedstaaten auf, »wirksamer zusammenzuarbeiten, um den Zugang« zu Schwangerschaftsabbrüchen im Ausland zu erleichtern.

    Das Parlament wies darauf hin, dass die Organisation »Abtreibung ohne Grenzen« in den vergangenen zwölf Monaten rund 34.000 Frauen aus Polen half, einen Schwangerschaftsabbruch im In- oder Ausland vornehmen zu lassen. Nach Angaben des EU-Parlaments, das sich auf Daten der polnischen Frauenrechtsorganisation Federa stützt, ließen in den vergangenen zehn Monaten lediglich 300 Frauen einen Schwangerschaftsabbruch in einem polnischen Krankenhaus vornehmen.

    Quelle: aerzteblatt, 11.11.2021 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 18.11.2021