Recht

Lesbische Frau hat kein Recht auf Vaterschaftsurlaub

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer lesbischen Frau auf Vaterschaftsurlaub abgewiesen. Die Beschwerde der Französin wegen Diskriminierung sei unbegründet, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Die Frau hatte in Frankreich Vaterschaftsurlaub beantragt, nachdem ihre langjährige Lebensgefährtin 2004 ein Kind geboren hatte. Der Urlaub wurde ihr nicht gewährt.

Die Richter argumentieren nun, die Frau sei nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt worden. Vaterschaftsurlaub habe schlicht nur leiblichen Vätern offen gestanden. Nach heutigem französischen Recht hingegen könne die Frau „Pflegeurlaub“ beantragen und genieße damit die gleichen Urlaubsansprüche wie beim Vaterschaftsurlaub.

Quelle: dpa 18.1.2018

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 23.01.2018