Bayern

Maßnahmen zur Stärkung der Hebammenversorgung

Der seit 1. September in Bayern eingeführte Hebammenbonus stößt bayernweit auf sehr große Resonanz: bereits 489 Anträge waren bis Mitte Dezember eingereicht worden.

Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Arbeitsstätte beziehungsweise Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern liegen. Der Hebammenbonus kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege beantragt werden. Anträge gibt es unter www.hebammenbonus.bayern.de.

Der Hebammenbonus und das Anfang Dezember beschlossene Gründerpaket für Hebammen sind Bausteine der Staatsregierung für eine bestmögliche Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Neugeborenen.

Im Rahmen eines „Runden Tisches“ in Nürnberg soll mit allen betroffenen Institutionen und Verbänden über die Ergebnisse der Hebammenstudie und mögliche weitere Maßnahmen zur Sicherung der Hebammenversorgung gesprochen werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 26.12.2018

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 14.01.2019