Einigung noch vor Neuwahlen

Mutterschutz nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche?

  • Eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburt könnte noch vor den Neuwahlen gesetzlich verankert werden.

  • Auch bei Fehlgeburten sollen Frauen künftig Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Zwischen den ehemaligen Ampel-Parteien und der Union gebe es laut Medienberichten eine Einigung auf eine entsprechende Gesetzesänderung, die noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden könnte.

    Frauen dürfen laut Mutterschutzgesetz nach einer Geburt in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten – als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche – gilt diese Schutzfrist bisher nicht. Geplant ist nun eine gestaffelte Regelung, die deutlich früher ansetzt.

    Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte für eine Ausweitung des Mutterschutzes geworben, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, die Union ist für eine Regelung ab der 13. Woche.

    »Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet«, sagte Paus. Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein. Ein gestaffelter Mutterschutz biete betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.

    Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Leni Breymeier, sagte: »Es sieht alles danach aus, dass wir den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten noch vor der Neuwahl des Bundestages in der verbliebenen Sitzungswoche im Januar schaffen.«

    Nach Angaben der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, wollen SPD, Grüne und FDP dem Vorschlag von CDU und CSU für eine Regelung ab der 13. Schwangerschaftswoche zustimmen.

    Quelle: dpa, 1.1.25 · DHZ

     

    Rubrik: Geburt

    Erscheinungsdatum: 03.01.2025