KBV

Neue Vereinbarung zur Vermeidung von Frühgeburten

Um die die Frühgeburtenrate von derzeit zehn Prozent zu senken wurde ein neues Vorsorgeprogramm „Gesund schwanger“ beschlossen. Es ist der erste regionenübergreifende Vertrag auf der Grundlage des neuen Paragraphen 140a SGB V.

Schwangere Versicherte, die sich in den Vertrag einschreiben, erhalten seit dem 1. Juli ein Leistungspaket, das über die Mutterschaftsrichtlinien hinausgeht. Es beinhaltet beispielsweise ein 45-minütiges Risikoscreenings, inklusive einer ausführlichen Beratung. Vor Beginn der neunten Schwangerschaftswoche kann ein vaginaler Frühultraschall Aufschluss über eine intakte Schwangerschaft geben. Zwischen der 16. und 24. Schwangerschaftswoche erfolgt ein ärztlich durchgeführtes Infektionsscreening, um mögliche bakterielle- oder pilzbedingte Infektionen frühzeitig zu diagnostizieren und zeitnah adäquate Therapie- und Nachsorgemaßnahmen einzuleiten.

An dem neuen Vertrag beteiligen sich neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) folgende Krankenkassen: Bertelsmann Betriebskrankenkasse (BKK), BKK Aesculap, BKK Diakonie, BKK Voralb HellerLeuze, Daimler BKK, Die Bergische Krankenkasse und die Salus BKK. Weitere Krankenkassenbeitritte sind laut KBV in den nächsten Monaten zu erwarten.

Auch drei Berufsverbände haben an der Vereinbarung mitgewirkt: der Berufsverband der Frauenärzte, (BVF), der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) und der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI).

Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.kbv.de/html/22793.php.

(KBV, 30.6.2016)

Rubrik: Schwangerschaft

Erscheinungsdatum: 11.07.2016