Alleinerziehende in sogenannten systemrelevanten Berufen

Notbetreuung für Kinder gefordert

  • Um Eltern zu entlasten, haben sich Bund und Länder Mitte April bereits im Grundsatz auf eine Ausweitung der Notbetreuung verständigt.

  • Mehr als 450.000 Alleinerziehende in Deutschland arbeiten in sogenannten systemrelevanten Bereichen, zu denen auch der Hebammenberuf gehört. Allein im Gesundheitswesen sind es laut Statistischem Bundesamt 179.000. Rund 117.000 Alleinerziehende sind den Angaben zufolge in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, 50.000 im Lebensmittel-Einzelhandel, 36.000 im Bereich der Finanzdienstleistungen und Versicherungen, 30.000 in der Lagerlogistik. Eine systemrelevante Beschäftigung ist bisher maßgeblich für den Zugang zu einer Notbetreuung von Kindern ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse. Details sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

    Insgesamt sind rund 1,78 Millionen Alleinerziehende erwerbstätig, darunter fast 1,5 Millionen Mütter, heißt es laut Statistik weiter. „Es ist gut, dass Alleinerziehenden und anderen Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, eine Notbetreuung zur Verfügung steht“, sagte die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Doch es braucht für alle 1,8 Millionen berufstätigen Alleinerziehenden eine Lösung, damit sie ohne finanzielle Einbußen die Betreuung ihrer Kinder sichern können“.

    Bund und Länder hatten sich Mitte April bereits im Grundsatz auf eine Ausweitung der Notbetreuung verständigt. Viele Landesregierungen haben seitdem etwa angekündigt, weitere Berufsgruppen und Alleinerziehende einzubeziehen oder die Regeln so zu lockern, dass es reicht, wenn ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte für bundesweite Regelungen geworben, die insbesondere auch Alleinerziehende berücksichtigen sollten.

    Die Bemühungen von Bund und Ländern seien sinnvoll, reichten aber nicht aus, sagte Zimmermann. Man dürfe nicht vergessen, „dass Alleinerziehende auch vor Corona berufstätig waren und danach weiterhin sein werden.“ Daher seien künftig ein „flächendeckendes Betreuungsangebot für Randzeiten“ sowie „deutlich strengere Regelungen für Wochenend- und Nachtarbeit“ nötig, damit eine solche Betreuung möglichst selten gebraucht werde.

    Quelle: dpa, 20.4.2020 · DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 23.04.2020