Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V.

Paragraf 219a StGB abschaffen

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) setzt sich dafür ein, den Paragrafen 219a StGB abzuschaffen. Der Straftatbestand der Werbung widerspricht den elementaren Rechten von Frauen auf gesundheitliche Information und freie Arztwahl.

„Informationen für schwangere Frauen in dieser besonderen Konfliktsituation müssen transparent und zugänglich sein“, so die Vorsitzende des AKF, Prof. Dr. med. Ingrid Mühlhauser. „Internetseiten mit diesbezüglichen Inhalten, sei es von öffentlichen Stellen oder von Ärztinnen und Ärzten, sind heute das übliche Medium zur Informationsweitergabe.“

Dieses Recht auf Information muss selbstverständlich auch für sachliche Informationen über den straffreien Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Angebote einer Arztpraxis gelten.

Anlass der aktuellen Bundestagsdebatte ist, dass in den letzten Jahren ÄrztInnen wegen Verstoß gegen den Paragraf 219a StGB rechtlich verfolgt werden. Schwankte die Zahl der Anzeigen über Jahre hinweg noch zwischen 2 und 14 pro Jahr, so weisen die Polizeilichen Kriminalstatistiken für 2015 schon 27 und für 2016 sogar 35 erfasste Fälle aus.

Quelle: AKF e.V., 20.2.2018

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 14.03.2018