Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Recht auf Sex jenseits der 50

Eine Frau aus Portugal konnte nach einer missglückten gynäkologischen Operation im Jahr 1995 keinen schmerzfreien Geschlechtsverkehr mehr genießen. Ihr wurde vom Gericht seinerzeit eine Entschädigung zugesprochen, die nun mit dem Alter von 50 Jahren um ein Drittel gekürzt wurde. Die Begründung der Richter in Portugal ging von der generellen Annahme aus, dass Sex für eine Frau mit zwei Kindern anders als für Männer jenseits der 50 nicht mehr so wichtig sei. Damit wurde die Bedeutung von Sexualität für die Selbstverwirklichung von Frauen ignoriert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin jetzt eine Verletzung der Gleichstellung und eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und hob das Urteil wieder auf. Die Straßburger Richter nahmen zwei portugiesische Urteile zu Hilfe. Darin waren zwei Männer Kläger, die sich durch die Tatsache, unabhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder keinen normalen Geschlechtsverkehr mehr haben zu können, in ihrem Selbstwertgefühl stark beeinträchtigt gefühlt hatten.

(The Telegraph: Sex is still important for older women, European Court of Human Rights rules. 26.7.2017. http://www.telegraph.co.uk/news/2017/07/25/sex-still-important-older-womeneuropean-court-human-rights-rules/DHZ)

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 26.07.2017